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Flucht- und Rettungsplan

 

Flucht- und Rettungspläne stellen den wesentlichen Grundriss eines Gebäudes oder einen Teil der Gesamtanlage dar. Soweit lediglich ein Gebäudeteil dargestellt wird, muss die Lage im Gesamtkomplex in einer Übersichtsskizze gekennzeichnet sein.

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Im Rahmen den Brandschutzes ist das anfertigen eines Flucht- und Rettungsplanes durch die ASR A 1.3 und die ASR A 2.3 geregelt. Die Rettungspläne müssen in größeren Anlagen an gut sichtbaren Stellen des Gebäudes angebracht werden. Hier kommen beispielsweise Treppenhäuser, Flure und Eingangsbereiche in Frage.

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Aus dem Flucht- und Rettungsplan sollte eindeutig ersichtlich sein, welche Fluchtwege vom jeweiligen Standpunkt aus, am schnellsten und sichersten zu erreichen sind. Obwohl die Pläne recht verständlich und überschaubar sind, ist die Anbringung mehrsprachiger Ausführungen in Gebäuden mit Publikumsverkehr ist sinnvoll.

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Ebenso besteht im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung nach § 4 Absatz 4, die gesetzliche Verpflichtung durch den Arbeitgeber, Flucht- und Rettungspläne in der Arbeitsstätte anzubringen. Laut der Arbeitsstättenverordnung gilt dies vor allem, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung, die Anbringung der Pläne erfordert.

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Unsere Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 und in Abstimmung mit dem Betreiber der baulichen Anlage angefertigt.

Die Aufnahme aller erforderlichen Informationen erfolgt durch eine Vor-Ort-Begehung.

Fluchtpläne sind in den DIN-Formaten A4 bis A0 lieferbar. Dabei handelt es sich um UV-beständige,

lichtechte Farbdrucke. Auf Wunsch werden wir Ihre Pläne in laminierter Form liefern.

Zu jedem Plan gehört die Erstellung eines Korrekturabzuges.

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Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne: 

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Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.

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